In Aktuelles

Niederschrift der 14. Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich

Gremien: Ortsgemeinderat Illerich
Ortsgemeinde Illerich
Status: öffentlich/nichtöffentlich
Sitzung: 14. Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich
Sitzung am: 23.03.2021
Sitzungsort: 56814 Illerich
Sitzungsraum: Gemeindehaus Illerich
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Sitzungsende: 22:30 Uhr
Einladung vom: 16.03.2021

Stimmberechtigt:

Anwesend:

Helmut Braunschädel Ortsbürgermeister
Anja Brust Erste Beigeordnete
Wolfgang Schmitz Beigeordneter
Jessica Loosen Ratsmitglied
Arnold Mohrs Ratsmitglied
Aloys Diederichs Ratsmitglied
Christian Meier Ratsmitglied
Frank Jischke Ratsmitglied
Stephan Schmitz Ratsmitglied
Clara Rieger Ratsmitglied
Ewald Sesterhenn Ratsmitglied
Christian Henzgen Ratsmitglied
Reiner Krämer Ratsmitglied

Für die Verwaltung:

Anwesend:

Sascha Reiff Schriftführer

Weitere Teilnehmer:

Dipl.-Ing.  Dirk  Strang  vom  Ingenieurbüro  WeSt  Stadtplaner,  Polch,  zu  Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Bedenken gegen Form und Frist der Einladung werden keine erhoben.

Öffentliche Sitzung:

TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

Die neuen Straßenschilder finden lobende Worte. Es wird jedoch angefragt, ob die Beschilderung auch in den restlichen Straßen in der Ortsgemeinde erfolgen kann. Der Ortsbürgermeister sagt eine Prüfung durch den Gemeindearbeiter zu.

TOP 2
Vorstellung der Planungsvarianten für das Neubaugebiet „In der Klotter Heg“ und Beratung und Beschlussfassung über die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes

Sach- und Rechtslage:

An der heutigen Sitzung nimmt Herr Dirk Strang als Vertreter des Büros WeSt Stadtplaner, Polch, teil, um die Planungsvarianten für die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes im Detail vorzustellen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, die Anhörung des Planers nach § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat Illerich hat in seiner Sitzung am 03. 12. 2019 beschlossen, im Bereich „In der Klotter Heg“ einen Bebauungsplan für die Ausweisung eines Neubaugebietes aufzustellen. Für diesen Planbereich wurden 3 Planungsvarianten von Seiten des Büros WeSt Stadtplaner, Polch erarbeitet, welche in der heutigen Sitzung vorgestellt werden.

Die Planungsvarianten sind der Vorlage beigefügt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Voraussetzung für die Anwendung des § 13 b BauGB ist u.a. dass sich das Plangebiet an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließt. Dies ist nach Ansicht der Verwaltung lediglich bei der Variante 3 gegeben. Die weiteren Voraussetzungen des § 13 b BauGB liegen hier ebenfalls vor, da das Plangebiet weniger als 10. 000 m² Grundfläche hat, die Flächen im Außenbereich liegen und es sich um Wohnnutzung handelt.

Das Baugebiet soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, in dem Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig sind.

Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sollen nicht zugelassen werden.

In der heutigen Sitzung sollen über die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen, Bauweise, höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie die Festsetzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen) und die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze beraten und beschlossen werden.

Geplant sind insbesondere max. 2 Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl von 0,4, eine Geschoßflächenzahl von 0,8, Einzel- und Doppelhäuser mit einer maximalen Firsthöhe von 10 m (bei geneigtem Dach), 7,5 m (bei einseitigem Pultdach) bzw. 7 m (bei Flachdach), Dachform und –neigung sind frei.

Beratung im Gremium:

Wegen Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO nehmen der Beigeordnete Wolfgang Schmitz sowie die Ratsmitglieder Aloys Diederichs, Christian Henzgen und Ewald Sesterhenn an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und rücken vom Beratungstisch ab.

An der heutigen Sitzung nimmt Herr Dirk Strang als Vertreter des Büros WeSt Stadtplaner, Polch, teil, um die Planungsvarianten für die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes im Detail vorzustellen. Sodann bringt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Ortsgemeinderat Illerich stimmt der Anhörung des Planers nach § 35 Abs. 2 GemO zu und räumt diesem Rederecht ein.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Herr Strang stellt die verschiedenen Planungsvarianten für die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfes im Detail vor.

Im Anschluss hieran wird einstimmig die Öffentlichkeit hergestellt. Aus den Reihen der Zuhörer wird angefragt, wie es sich hinsichtlich der im Planungsgebiet verlaufenden Hochspannungsleitung verhält. Der Planer erläutert, dass bezüglich der Hochspannungsleitung aktuell keine Aussage getroffen werden kann, jedoch die im Vortrag erwähnten Anfragen und Stellungnahmen weitere Kenntnis hierzu bringen werden.

Hinsichtlich verschiedenster Anfragen seitens der Zuhörer wurden nochmals die Details bzw. der Werdegang dieses Verfahrens erläutert. Auf Anfrage erläutert der Planer, Herr Strang, den Anwesenden die Rechtslage für den Fall, dass ein Eigentümer der überplanten Grundstücke nicht zum Verkauf seines Grundstückes bereit ist.

Seitens der anwesenden Anwohner wird kritisiert, dass in dem finalen Entwurf eine Stichstraße mit weiteren Baugrundstücken und Lückenschluss zum bisherigen Wohngebiet eingeführt wurde. Durch den Ortsbürgermeister sowie auch Herrn Strang wurden die Anwesenden über die Rechtslage bzw. Anforderungen an ein Verfahren nach § 13 b BauGB informiert. Weiter wurde ausgeführt, dass es sich bei dieser Planung um ein vorausschauendes Planen handelt und die Grundstückseigentümer weiterhin selbst entscheiden können, was mit ihren Grundstücken geschieht. Weiter soll diese Stichstraße erst bei Erfordernis gebaut werden. Hierüber muss erneut der Gemeinderat beschließen.

Seitens eines Grundstückseigentümers wird der Informationsfluss bzw. Umgang mit dieser Planung kritisiert. Der Ortsbürgermeister führt aus, dass er bereits zu Beginn mit allen Grundstückseigentümern ein persönliches Gespräch geführt und über die Maßnahme zum jeweils aktuellen Stand informiert habe. Die nun auf der Sitzung vorgestellte finale Variante stellt, wie aus den Unterlagen erkennbar, eine an die rechtlichen Anforderungen angepasste Variante dar und mit Verweis auf entsprechende Fristen zum 31. 12. 2021 müssen diese umgehend besprochen und beschlossen werden. Weitere Verzögerungen durch erneute Rücksprachen mit allen Grundstückseigentümern müssen daher vermieden werden. Die Pläne wurden im Mitteilungsblatt bekannt gemacht, daher wird die Kritik zurückgewiesen.

Weiter stellt der Ortsbürgermeister weitere Einzelgespräche in Aussicht. Nach Beantwortung aller Fragen wurde die Öffentlichkeit geschlossen und die Sitzung weiter fortgeführt.

Sodann bringt Ortsbürgermeister Braunschädel folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Ortsgemeinderat Illerich stimmt der vom Büro WeSt Stadtplaner, Polch, erstellten Planungsvariante 3 für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „In der Klotter Heg“ zu. Der nunmehr von Seiten des Büros WeSt Stadtplaner zu erstellende Bebauungsplanentwurf wird bauplanungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, wobei Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig sind. Es werden max. 2 Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl von 0,4, eine Geschoßflächenzahl von 0,8, Einzel- und Doppelhäuser mit einer maximalen Firsthöhe von 10 m (bei geneigtem Dach), 7,5 m (bei einseitigem Pultdach) bzw. 7 m (bei Flachdach) festgesetzt. Die Dachform und –neigung sind frei. In der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich soll über den Entwurf des Bebauungsplanes beraten und beschlossen werden.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Strang für dessen Ausführungen und verabschiedet diesen.

Der zuvor ausgeschlossene Beigeordnete Wolfgang Schmitz sowie die Ratsmitglieder Aloys Diederichs, Christian Henzgen und Ewald Sesterhenn nehmen wieder an der Sitzung teil.

TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über einen Abweichungsantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur 6 Nr. 93 (Im Dillgarten 8)

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinde Illerich liegt ein Abweichungsantrag nach § 23 Abs. 5 Satz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für die Errichtung eines Carports außerhalb der hinteren Baugrenze auf dem Grundstück Gemarkung Illerich Flur 6 Flurstück 93 (Im Dillgarten 8) vor. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“.

In den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist unter den überbaubaren Grundstücksflächen Folgendes geregelt:

„Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der Baulinien und Baugrenzen nicht zulässig.“

Die Bauherren beabsichtigt die Errichtung eines Carports zur Unterstellung eines Traktors. Der Carport soll die Maße 8 m x 5 m (40 m²) haben. Ein Carport zählt nicht zu den Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, sondern fällt unter den Begriff „Garagen“ nach § 12 BauNVO. Die Festsetzung der Baugrenzen und somit die Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt nach § 23 BauNVO. Im § 23 Abs. 5 BauNVO ist weiterhin geregelt, dass auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind (z. B. Garagen und Carports) zugelassen werden können, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist.

Die o. g. Festsetzung im Bebauungsplan führt nicht dazu, dass die Errichtung von Carports in den hinteren nicht überbaubaren Grundstücksflächen für allgemein zulässig erklärt wird. Die Entscheidung über die Zulässigkeit erfolgt durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell im Rahmen einer Ermessensausübung. Hierbei sind die Belange des Bauherrn insbesondere mit städtebaulichen Belangen und nachbarlichen Interessen abzuwägen. Die Entscheidung der Kreisverwaltung soll in Abstimmung mit der Ortsgemeinde erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO zugestimmt werden, da keine Gründe ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen würden. Insbesondere sind nachbarliche Interessen durch die Höhe des Carports (2,85 m und 3,00 m) gewahrt.

Beratung im Gremium:

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage bringt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Ortsgemeinderat Illerich stimmt dem vorliegenden Abweichungsantrag nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO zur Errichtung eines Carports außerhalb der hinteren Baugrenze auf dem Grundstück Gemarkung Illerich, Flur 6 Flurstück 93 zu.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 4
Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Wirtschaftswege Flur 17, Flurstück 29, 30, 83, 92 Gemarkung Landkern Richtung K 24 Illerich und Flur 11, Flurstück 14 Gemarkung Illerich in Richtung L98 Landkern.

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinden Landkern und Illerich beabsichtigen, die Wirtschaftswege von der L98 Landkern bis zur K24 Illerich zu sanieren. Der Wirtschaftsweg Gemarkung Landkern Flur 17 Flurstück 29, 30, 83, 92 sowie der Wirtschaftsweg Gemarkung Illerich Flur 11 Flurstück 14 sind mit einer bituminösen, geschotterten und Erd/Wiesen Befestigung versehen. Die Wege im ursprünglich vorgesehenen Sanierungsbereich (ca. 960 m Landkern und ca. 550 m Illerich), weisen infolge der erhöhten Belastungen durch den landwirtschaftlichen Verkehr starke Setzungen und Frostschäden auf. Der vorhandene Wegeaufbau ist für die heutigen Anforderungen nicht mehr ausreichend dimensioniert. Die betroffenen Wirtschaftswege des gemarkungsübergreifenden Haupterschließungsweges wären auf einer Länge von ca. 1. 510 m von der L98 Landkern bis zur K24 Illerich zu sanieren.

Mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) fand am 28. 08. 2018 ein Ortstermin statt, in dem festgestellt wurde, dass die Maßnahme vom Grundsatz her nach Aufnahme ins Verbindungswegenetz förderfähig wäre. Die Wirtschaftswege wurden durch ein Anschreiben der Ortsgemeinden Landkern und Illerich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) am 04. 03. 2020 ins Verbindungswegenetz aufgenommen.

Es wird beabsichtigt, den Weg nach Vorprofilierung in vorhandener Breite von 3,00 m auf 3,50 m zu verbreitern und mit einer neuen Tragdeckschicht von ca. 250 kg/m² (10 cm) zu verstärken, um der gestiegenen Belastung standzuhalten. Dabei sollen die geschotterten und Erd/Wiesen Bereiche ausgekoffert und die bituminösen Bereiche vorprofiliert werden. Der Grundförderungssatz beträgt zurzeit 55%. Der gesamte Wegezug ist seit dem 04.03.2020 Bestandteil des Verbindungswegenetzes und dort in Priorität I und II eingestuft. Auf Grund dieser Einstufung und der Maßgabe, dass die Kriterien für eine Förderung erfüllt werden, kann der Fördersatz 65% bis 75% betragen.

Von der Verwaltung wurde eine Kostenschätzung für die förderfähigen Teilstücke von ca. 1. 510 m bei einer Breite von 3,50 m erstellt, die mit rd. 336. 000,00 Euro incl. aller zu erwartenden Nebenkosten (Bodenuntersuchungen, Bepflanzung für Ausgleichfläche, usw. ) abschließt. (Landkern rd. 207. 000,00 Euro u. Illerich rd. 129. 000,00 Euro) Es wird empfohlen, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und nach Förderzusage und nach Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2022 die Maßnahme über die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch öffentlich auszuschreiben.

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Vergabeplattform Subreport, bund.de, in den Mitteilungsblättern Kaisersesch, Cochem, Ulmen und Zell, sowie beim BI Kiel und beim Submissionsanzeiger.

Die formale Prüfung der Angebote erfolgt durch die zentrale Vergabestelle, die fachtechnische Prüfung durch den Fachbereich III der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch. Damit die Auftragsvergabe schnellstmöglich nach der Ausschreibung erfolgen kann, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.

Beitragsrechtliche Beurteilung:

Es besteht keine Beitragssatzung zu Erhebung von Beiträgen für die Bau- und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen. Die ungedeckten Kosten sind somit 100% von der Ortsgemeinde zu tragen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Für die Maßnahme ist mit Gesamtkosten zu Lasten der Ortsgemeinde Illerich von ca. 129. 000,00 € zu rechnen. Die Förderung beträgt voraussichtlich 75% (= 96. 750,00 €). Die notwendigen Haushaltsmittel für die Durchführung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2022 einzuplanen.

Beratung im Gremium:

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage bringt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

  1. „Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, eine Förderung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zum Ausbau der Wirtschaftswege Gemarkung Landkern Flur 17 Flurstück 29, 30, 83, 92 sowie Gemarkung Illerich Flur 11 Flurstück 14 auf einer Länge von ca. 1.510 m und einer Breite von 3,50 m zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu stellen.“
  2. „Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, die Wirtschaftswege Gemarkung Landkern Flur 17 Flurstück 29, 30, 83, 92 sowie Gemarkung Illerich Flur 11 Flurstück 14 auf einer Länge von ca. 1.510 m und einer Breite von 3,50 m gemäß den beigefügten Lageplänen nach Förderzusage und Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt auszubauen. Die Bauleistungen werden über die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch öffentlich ausgeschrieben.“
  3. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, den Bauauftrag zum Ausbau der Wirtschaftswege Gemarkung Landkern Flur 17 Flurstück 29, 30, 83, 92 sowie Gemarkung Illerich Flur 11 Flurstück 14 an den günstigsten Bieter zu erteilen, sowie alle erforderlichen Nebenleistungen (Bodenuntersuchungen, Bepflanzung für Ausgleichfläche u.dgl.) in Auftrag zu geben.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung und Vergabe eines Auftrags zur Deckensanierung in der Kastorstr. sowie Kreuzung Friedhofstr. /Im Wiesenweg, Ortsgemeinde Illerich

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Illerich beabsichtigt, in der „Kastorstraße“ sowie der Kreuzung „Friedhofstraße/Im Wiesenweg“ (siehe beigefügte Lagepläne) eine Deckensanierung durchzuführen. Die „Kastorstraße“ ist auf einer Fläche von ca. 140 m² und die Kreuzung „Friedhofstraße/Im Wiesenweg“ auf einer Fläche von ca. 260 m² zu sanieren. Es wird beabsichtigt, die alte Asphaltdeckschicht ca. 4-6 cm abzufräsen, eine Asphaltarmierung aus Armierungsgitter für Quer- und Längsrisse einzubauen und die Fläche mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen. Mit diesem Verfahren können auch einzelne oder kleinere Teilflächen in Gemeindestraßen ausgebessert werden.

Von der Verwaltung wurde eine Kostenschätzung für die zu sanierende Gesamtfläche von ca. 400 m² durchgeführt, die mit rd. 28.000,00 Euro brutto abschließt. Da über die Ausschreibung und Vergabe auch noch weitere Gemeinden betroffen sind, wird empfohlen, die Maßnahme über die zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch öffentlich auszuschreiben. Die Bekanntmachung erfolgt auf der Vergabeplattform Subreport, bund. de, in den Mitteilungsblättern Kaisersesch, Cochem, Ulmen und Zell, sowie beim BI Kiel und beim Submissionsanzeiger.

Damit die Auftragsvergabe schnellstmöglich nach der Ausschreibung erfolgen kann, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushalt 2021 sind unter der Buchungsstelle 63/5.4.1.523380 – Unterhaltung Gemeindestraßen – 30.000,00 € bereitgestellt. Beitragsrechtliche Beurteilung: Die Maßnahme ist keine Ausbaumaßnahme sondern Unterhaltung. Die entsprechenden Aufwendungen sind nicht beitragsfähig.

Beratung im Gremium:

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage bringt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, dass die Deckensanierung in der „Kastorstraße“ und der Kreuzung „Friedhofstraße/Im Wiesenweg“ auf einer Gesamtfläche von ca. 400 m² öffentlich ausgeschrieben wird. Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat Illerich, dass der Ortsbürgermeister nach der öffentlichen Ausschreibung ermächtigt wird, den Auftrag vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung an den günstigsten Bieter zu erteilen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Versetzung einer Straßenleuchte in 56814 Illerich, Flur 16, Nr. 49/1

Sach- und Rechtslage:

Es liegt ein Antrag vom 18.01.2021 auf Versetzung einer Straßenleuchte vor dem Grundstück Flur 16, Nr. 49/1 in 56814 Illerich vor. Die Eigentümer beabsichtigen die Neugestaltung der Zufahrt zu diesem Grundstück.

Da die Straßenleuchte sich hiernach mittig der geplanten neuen Grundstückszufahrt befinden würde und somit das tägliche Ein- und Ausfahren beeinträchtigt bzw. verhindert, bitten die Antragsteller, um Versetzung der Leuchte – wie in der als Anlage beigefügten Skizze dargestellt – auf Höhe der nordöstlich gelegenen Gebäudeecke eines derzeit auf diesem Grundstück befindlichen Nebengebäudes. Die notwendigen Arbeiten für die Versetzung der Straßenleuchte werden dabei durch die Fa. Westenergie erbracht, welche im Übrigen auch mit der Wartung der örtlichen Straßenbeleuchtungsanlage betraut ist. Beauftragung und Abrechnung der bzw. mit der Fa. Westenergie erfolgen durch die Ortsgemeinde.

Die Kosten für die Versetzung der Straßenleuchte sind von den Antragstellern vollumfänglich zu übernehmen. Eine entsprechende Bestätigung der Kostenübernahme ist von den Antragstellern vor der Durchführung der Maßnahme anzufordern und abzugeben. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Alle anfallenden Kosten werden von den Antragstellern getragen.

Beratung im Gremium:

Wegen Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO nimmt das Ratsmitglied Reiner Krämer an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und rückt vom Beratungsstisch ab.

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage bringt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Illerich beschließt, dem Antrag auf Versetzung der Straßenleuchte vor dem Grundstück Flur 16 Nr. , 49/1 in 56814 Illerich zuzustimmen. Als neuer Standort für diese Straßenleuchte wird dabei der Bereich in Höhe der nordöstlich gelegenen Gebäudeecke eines derzeit auf diesem Grundstück befindlichen Nebengebäudes festgelegt. Alle Kosten, die durch diese Maßnahme entstehen, sind von den Antragsellern zu tragen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Das zuvor ausgeschlossene Ratsmitglied Reiner Krämer nimmt wieder an der Sitzung teil.

TOP 7
Mitteilungen des Vorsitzenden

7.1

Der Vorsitzende informiert die anwesenden Ratsmitglieder darüber, dass für die Erzieher*innen der Kindertagesstätte Illerich 300 Schnelltests beschafft wurden. Den Erzieher*innen wird die Möglichkeit gegeben, sich dreimal pro Woche zu testen. Weiter informiert er darüber, dass seitens des Landes weitere Schnelltests angekündigt wurden.

7.2

Der Ortsbürgermeister informiert über eine Aktion des ADAC hinsichtlich Motorradverkehr bzw. Motorradlärm. Da hier in der Vergangenheit häufiger Probleme aufgetreten sind, wurde durch den Ortsbürgermeister Kontakt über die Verbandsgemeindeverwaltung aufgenommen. Es ist geplant, zusammen mit der Ortsgemeinde Kail an dieser Aktion teilzunehmen.

7.3 Dorfolympiade Faid

Der Ortsbürgermeister informiert über die Durchführung und stellt, wenn gewünscht, eine Teilnahme der Ortsgemeinde Illerich in Aussicht. Er weist jedoch darauf hin, dass die Organisation aus Reihen des Rates erfolgen muss.

7.4 Elektroauto

Der Vorsitzende informiert darüber, dass hinsichtlich des im Haushalt 2021 vorgesehenen Elektroautos weitere Telefonate mit der BAFA geführt wurden. Hierbei wurde festgestellt, dass die Ortsgemeinde keinerlei Zuschussberechtigung hat. Daher wird dieser Tagesordnungspunkt für die kommende Sitzung am 30.03.2021 gestrichen. Der spätere Antrag erfolgt durch den Dorfladen.

Auftragsvergaben

Der Ortsgemeinderat Illerich hat den Auftrag für die Tragwerksplanung der Erweiterung der Kindertagesstätte an das Architekturbüro Bertram + Hein, Mausbachstr. 14a, 56759 Kaisersesch, vorbehaltlich der Mittelgenehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell, erteilt.

Der Ortsgemeinderat Illerich hat die erforderlichen Planungsleistungen TGA für die Erweiterung der Kindertagesstätte Illerich an das Planungsbüro Heck + Kappes, Wittlich, vorbehaltlich der Mittelgenehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell, erteilt.

Ende der Sitzung 22: 30 Uhr.

Illerich, 10. 05. 2021
Ortsgemeinde Illerich
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister

Kontakt

Ihre Nachricht an uns

Not readable? Change text. captcha txt