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Standsicherheit der Grabmale auf den Friedhöfen unseres Verbandsgemeindebezirkes

Aufgrund der Friedhofssatzung der Stadt Kaisersesch und der Ortsgemeinden werden die für die Unterhaltung der Gräber verpflichteten Personen aufgefordert, die Grabmale in verkehrssicherem Zustand zu halten.

Für Schäden, die durch mangelhafte Standfestigkeit der Grabmale entstehen, haften die Grabunterhaltungspflichtigen. Hiermit ergeht an alle Grabunterhaltungspflichtigen die Aufforderung, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen.

Die Friedhofsverwaltung

Quelle: „Region im Blick“ für die Verbandsmeinde Kaisersesch

2017-05-18_12-26-14
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