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Widmung – In der Wesch

Die innerhalb der Ortslage von Illerich befindliche Gemeindestraße

Flur 6 Nr. 125 teilweise (In der Wesch)

wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 271) – in der derzeit geltenden Fassung – dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 6 Nr. 110/5 (Landesstraße L 107 – Hauptstraße) und endet nach ca. 135 m an den Hausgrundstücken Flur 6 Nr. 123/1 und Flur 16 Nr. 71/4.

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Illerich festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

Kaisersesch, den 16.08.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
In Vertretung
Gerhard Weber, Erster Beigeordneter

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