Die Reinigungspflicht umfasst im Winter insbesondere die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.
Die Reinigungspflicht umfasst im Winter insbesondere die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.
Die Reinigungspflicht umfasst im Winter insbesondere die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.