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Jahreshauptveranlagung zur Grund- und Hundesteuer 2020

Für das Kalenderjahr 2020 werden

  • die Grundsteuer A und B
  • die Hundesteuer
  • der Landwirtschaftskammerbeitrag

durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt, soweit diese in der für das Vorjahr veranlagten Höhe zu entrichten sind. Für den Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie, wenn an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie nur, wenn sich gegenüber der letzten Festsetzung Änderungen ergeben haben.

Die Festsetzung erfolgt gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes.

Fälligkeiten

Wir bitten Sie, die Steuern für das Jahr 2020 zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. sowie Jahreszahler am 01.07.) mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Bescheid ergeben haben, an die Verbandsgemeinde Kaisersesch zu zahlen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „Elektronische Signatur VG / Post“ aufgeführt sind. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung der angeforderten Abgaben wird durch den Widerspruch nicht aufgehoben. Einwendungen, die sich gegen den Steuermessbetrag richten, sind bei dem Finanzamt zu erheben, das den Messbescheid erlassen und mit diesem auch die persönliche und sachliche Steuerpflicht festgestellt hat. Über die Ihnen dagegen zustehenden Rechtsbehelfe sind Sie im Grundsteuermessbescheid belehrt worden.

Auskunft

Steueramt der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Petra Gotto, Tel.: 02653 9996-405

SEPA Verfahren

Wir empfehlen das SEPA Verfahren und möchten Sie auf die Vorteile hinweisen. Durch die termingerechte Abbuchung entstehen Ihnen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge, wenn Sie den Zahlungstermin vergessen sollten.

SEPA-Lastschrift? – Ganz einfach online

Sie können online ein SEPA-Lastschriftmandat an die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch richten. Gehen Sie hierzu auf folgenden Link:

www.kaisersesch.de/sepa

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