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Mitteilung des Ortsbürgermeisters

Grundstückseigentümer, von deren Grundstücken Hecken, Sträucher oder Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, werden höflichst gebeten, diese regelmäßig zurückzuschneiden. Bitte sorgen Sie dafür, dass das sog. Lichtraumprofil der Straße (mind. 4 Höhe) und des Gehwegs (mind. 2,50m Höhe) stets frei bleibt.

Auch wenn eine Begrünung sicherlich zur Verschönerung des Ortsbildes beiträgt, so muss dennoch gewährleistet sein, dass auch größere Fahrzeuge, wie die Müllabfuhr, die Straßen ungehindert befahren können. Ich darf des Weiteren darauf hinweisen, dass das Licht unserer Straßenbeleuchtung nur dann Fahrbahn und Gehweg erhellt, wenn die Laterne nicht von hohen Hecken oder Bäumen zugewachsen ist.

In diesem Sinne appelliere ich, des Öftere von der Heckenschere Gebrauch zu machen.

Helmut Braunschädel,
Ortsbürgermeister

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