Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen.
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Illerich über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 13.12.2024
Die Reinigungspflicht umfasst im Winter insbesondere die Schneeräumung auf den Straßen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.