Widmung der Ortsgemeinde Illerich – Im Gillerich
Widmung der Ortsgemeinde Illerich – Im Gillerich
Die innerhalb der Ortslage von Illerich befindliche Gemeindestraße
Flur 16 Nr. 137 teilweise
(Im Gillerich)
wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 16 Nr. 156 (Kastorstraße), verläuft über einen Teil der Straßenparzelle Flur 16 Nr. 37 in südlicher Richtung und endet nach 73 m an den Hausgrundstücken Flur 16 Nr. 133/1 und Flur 16 Nr. 144/3 mit dem Übergang in den Wirtschaftsweg Flur 16 Nr. 137.
In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.
Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Illerich festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.
Kaisersesch, den 02.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister