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Widmung – Im Wiesenweg / Im Höfchen

Die innerhalb der Ortslage von Illerich befindliche Gemeindestraße

Flur 6 Nr. 32/2, Flur 6 Nr. 71 (Im Wiesenweg/Im Höfchen)

wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.

Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 6 Nr. 77/1 (Bachstraße), verläuft über die gesamten Straßenparzellen Flur 6 Nr. 32/2 und Flur 6 Nr. 71 und endet an der Einmündung in Flur 6 Nr. 99/7 (Kreisstraße K 24 – Wirfuser Straße).

In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.

Die Widmungsverfügung des Gehweges „Im Wiesenweg“ vom 09.01.1981, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 17.01.1981 – Ausgabe 3/81, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.

Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Illerich festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch einzulegen.

Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch oder
  2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vgv_kaisersesch@poststelle.rlp.de

erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.

vgl. Art.3 Nr.12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Abl. EU Nr. L 257 S. 73).

Kaisersesch, den 27.06.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister

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