Widmung – Im Colm
Die innerhalb der Ortslage von Illerich befindliche Gemeindestraße
Flur 5 Nr. 146, Flur 5 Nr. 148 und Flur 7 Nr. 126/1 (Im Colm)
wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) -in der derzeit geltenden Fassung- dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 5 Nr. 100 (Im Alten Garten), verläuft über die Straßenparzelle Flur 5 Nr. 146 und verzweigt nach 46 Metern.
Teil 1 der Straße verläuft östlich weiter über die Straßenparzelle Flur 5 Nr. 146 bis zum Baugrundstück Flur 5 Nr. 47/3 und geht dann in den Wirtschaftsweg Flur 5 Nr. 147 über.
Teil 2 der Straße verläuft südlich über die gesamten Straßenparzellen Flur 5 Nr. 148 und Flur 7 Nr. 126/1 bis zur Einmündung in Flur 7 Nr. 18/2 (Kreisstraße K 24/Wirfuser Straße).
In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.
Die Widmungsverfügung der Straße „Im Colm“ vom 23.09.1999, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 30.09.1999 – Ausgabe 39/1999, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.
Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 Landesstraßengesetz und nach der in der Hauptstraße der Ortsgemeinde Illerich festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch einzulegen.
Der Widerspruch kann
- schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vgv_kaisersesch@poststelle.rlp.de
erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.
vgl. Art.3 Nr.12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Abl. EU Nr. L 257 S. 73).
Kaisersesch, den 27.06.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister