Widmung – Im Alten Garten
Die innerhalb der Ortslage von Illerich befindliche Gemeindestraße
Flur 5 Nr. 100 (Im Alten Garten)
wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. I. Seite 273) – in der derzeit geltenden Fassung – dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Gemäß § 3 Ziffer 3 a des Landesstraßengesetzes erhält sie die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Straße beginnt an der Einmündung Flur 16 Nr. 131/1 (Im Acker), verläuft über die gesamte Straßenparzelle Flur 5 Nr. 100 und endet an dem Hausgrundstück Flur 6 Nr. 80/4 mit dem Übergang in Flur 6 Nr. 81/1 (Kirchstraße).
In dem zu dieser Widmung veröffentlichten Plan ist die Gemeindestraße gekennzeichnet.
Die Widmungsverfügung der Straße „Im Alten Garten“ vom 24.05.1993, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 27.05.1993, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.
Die vorstehende Widmungsverfügung wird hiermit gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes und nach der in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Illerich festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch einzulegen.
Der Widerspruch kann
- schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vgv_kaisersesch@poststelle.rlp.de
erhoben werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, welche im Internet unter www.kaisersesch.de unter dem Menüpunkt „elektronische Signatur / Post“ aufgeführt sind.
vgl. Art.3 Nr.12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (Abl. EU Nr. L 257 S. 73).
Kaisersesch, den 27.06.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister