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Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass möchte ich freundlich an die Verpflichtung zur Reinigung der an Grundstücke angrenzenden öffentlichen Straßen und Gehwege gemäß der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Illerich erinnern.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Grundstück bebaut ist oder es sich um ein Baugrundstück handelt.

Dazu gehören unter anderem das:

  • Entfernen von Laub, Unkraut, Papier und sonstigem Unrat,
  • Säubern von Rinnsteinen und Einläufen der Straßenentwässerung, gegebenenfalls auch das Entfernen von Verschmutzungen durch Haustiere.
    Die Satzung über die Straßenreinigung in der Ortsgemeinde Illerich kann unter www.kaisersesch.de eingesehen werden.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bäume, Äste, Sträucher und Hecken bis zur Grundstücksgrenze auf das vorgegebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden sind.

Kommen Eigentümer der Pflicht zum Entfernen überhängenden Bewuchses nach Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, kann die Gemeinde das Zurückschneiden von Anpflanzungen veranlassen und den Grundstückseigentümern die Kosten in Rechnung stellen.

Wir weisen darauf hin, dass das Nichtbeachten der Straßenreinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld bis zu 500 € geahndet werden kann.

Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister

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