Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof
Die Ruhezeit für Erdbestattungen auf dem Friedhof in Illerich beträgt 25 Jahre. Bei verschiedenen Grabstätten ist diese Ruhefrist abgelaufen. Bei den Wahlgrabstätten (Doppelgräber) ist das Sterbedatum des zuletzt Verstorbenen maßgebend.
Die Friedhofsverwaltung bittet die Grabunterhaltungs- bzw. Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten, deren Ruhefrist abgelaufen ist, diese bis zum 01.05.2020 einzuebnen. Bei der Einebnung ist darauf zu achten, dass die Grabmale-, abdeckplatten, -einfassungen und alle vorhandenen Betonfundamente aus dem Erdreich entfernt werden.
Illerich, den 30.01.2020
Die Friedhofsverwaltung
Quelle: „Region im Blick“ für die Verbandsmeinde Kaisersesch