Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Illerich
für das Jahr 2020
vom 07.04.2020
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.393.100,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.439.100,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — -46.000,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 1.327.400,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 1.321.400,00 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 6.000,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 114.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 865.500,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — -751.500,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 745.500,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf — 751.500,00 €
zinslose Kredite auf — 0,00 €
zusammen auf — 751.500,00 €.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 1.377.000,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 733.000,00 €.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
– Grundsteuer A auf — 300 v. H.
– Grundsteuer B auf — 365 v. H.
– Gewerbesteuer auf — 365 v. H.
§ 5 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 3.008.029,84 € —
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 — 2.915.029,84 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 — 2.869.029,84 €.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 500,00 € überschritten ist.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Illerich, den 07.04.2020
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister
Hinweis:
- Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 20.04.2020 bis einschl. Mittwoch, den 29.04.2020 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus.
- Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kaisersesch, den 07.04.2020
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister