In Aktuelles

Niederschrift der 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich

Gremien: Ortsgemeinderat Illerich
Ortsgemeinde Illerich
Status: öffentlich/nichtöffentlich
Sitzung: 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich
Sitzung am: 25.08.2020
Sitzungsort: 56814 Illerich
Sitzungsraum: Gemeindehaus Illerich
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Sitzungsende: 21:15 Uhr
Einladung vom: 18.08.2020

Stimmberechtigt:

Anwesend:

Helmut Braunschädel Ortsbürgermeister
Anja Brust Erste Beigeordnete
Wolfgang Schmitz Beigeordneter
Reiner Krämer Ratsmitglied
Christian Henzgen
ab 19:40 Uhr, TOP 6 der öffentlichen Sitzung
Ratsmitglied
Clara Rieger Ratsmitglied
Jessica Loosen Ratsmitglied
Stephan Schmitz Ratsmitglied
Frank Jischke Ratsmitglied
Christian Meier Ratsmitglied
Aloys Diederichs Ratsmitglied

Entschuldigt:

Ewald Sesterhenn Ratsmitglied
Arnold Mohrs Ratsmitglied

Für die Verwaltung:

Anwesend:

Mark Klasen Büroleiter
Carina Pauly Schriftführerin

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Bedenken gegen Form und Frist der Einladung werden keine erhoben.

Öffentliche Sitzung:

TOP 1
Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

1.1 – Wandgestaltung des Dorfladens

Das Ratsmitglied Anja Brust bedankt sich bei den Firmlingen für die bildnerische Gestaltung der Wand des Dorfladens. Der Vorsitzende schließt sich dem Dank an und berichtet, dass die Hälfte der Kosten zur Gestaltung der Wand von insgesamt 2.100,00 € von der Kreisverwaltung Cochem-Zell getragen wurden. Die andere Hälfte der Kosten hat die Ortsgemeinde Illerich getragen.

1.2 – Verstopfung der Gullis bei Starkregen

Aus der Mitte des Ortsgemeinderates wird vorgetragen, dass bei Starkregen die Gullis v.a. in der Kaisersescher Straße durch Stroh stark verstopft sind. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass grundsätzlich die Straßenreinigungspflicht den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke obliegt. Im Herbst sollen die Gullis durch die Ortsgemeinde gereinigt werden.

TOP 2
Beratung und Beschlussfassung über die Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Steinacker/Auf’m Nonnenkäulchen“, Illerich

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Illerich hatte bereits in 2018 beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Steinacker/Auf’m Nonnenkäulchen“ vorzunehmen. Die Änderung beinhaltet eine geringfügige Anpassung der Baugrenzen sowie der Bautiefen. Weiterhin erfolgte eine Anpassung der Höhe der baulichen Anlagen an unterschiedliche Gebäudetypen. Die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Offenlage des Bebauungsplanes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 01.03.-01.04.2019. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen erfolgte eine Anpassung des Bebauungsplanes. Hierbei wurde die im Bebauungsplan dargestellten Verkehrsfläche im Bereich der privaten Grundstücke Flur 11, Nr. 164 und Flur 16, Nr. 87/4 teilweise verschoben sowie die im Rahmen der Trägerbeteiligung vorgebrachte Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz aufgenommen bzw. ergänzt. Anschließend wurde der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes vom 25.10. – 08.11.2019 nochmals offengelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nochmals um Stellungnahme gebeten. Nach Durchführung der erneuten Offenlage haben sich wiederum Änderungen am Bebauungsplanentwurf ergeben. Die bisher vorgesehene Planstraße D (Stichstraße im östlichen Bereich) soll entfallen, da diese nicht mehr erforderlich ist. Des Weiteren wurde die Planstraße C so verschoben, dass diese komplett auf den Grundstücken der Ortsgemeinde verläuft. Die erneute Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 4 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.07. – 03.08.2020.

Ein Entwurf für die Würdigung der im Rahmen des o. g. Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurde durch das Büro WeSt Stadtplaner GmbH, Polch, erarbeitet und am 24.08.2020 vorgelegt. Der Entwurf ist der Vorlage beigefügt. Die im Rahmen der Würdigung zu fassenden Beschlüsse ergeben sich aus der beigefügten Anlage.

Beratung im Gremium:

Die Ratsmitglieder Jessica Loosen und Reiner Krämer verlassen aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO den Sitzungstisch.

Der Vorsitzende trägt vor, dass der Ortsgemeinde Illerich viele Anfragen für Neubaugebiete vorliegen.

Einige Anwohner hatten sich wegen des geplanten Straßenbaus beschwert. Daraufhin seien Gespräche geführt worden, jedoch seien die Anwohner nicht bereit, entsprechende Grundstücke für den Straßenbau zu verkaufen. Inzwischen sei die Straßenplanung angepasst worden und die Straßen verlaufen nun komplett auf den Grundstücken der Ortsgemeinde.

Es werden folgende Beschluss-/Abwägungsvorschläge zur Abstimmung gebracht:


1. Petent 1, Schreiben vom 07.11.2019

Abwägungsvorgang

Die bisherige Planung sah die Inanspruchnahme von Privatflächen des Petenten für die Herstellung der Erschließung vor. In der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020 hatte der Ortsgemeinderat aufgrund der vorgebrachten Anregungen eine nochmalige Überarbeitung des Bebauungsplanes und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschlossen.

Der überarbeitete Planentwurf beinhaltete die folgenden Änderungen:

  • Die vorgesehene Planstraße D (Stichstraße im östlichen Bereich) entfällt mangels Erforderlichkeit und
  • die vorgesehene Planstraße C wird westlich verschoben, so dass diese komplett auf den im Eigentum der Ortsgemeinde befindlichen Grundstücken verläuft.

Diese Änderungen entsprechen der vorgebrachten Anregung des Petenten, so dass kein weiterer planerischer Handlungsbedarf besteht.

Beschluss-/Abwägungsvorschlag

Die Anregung wurde entsprechend der Eingabe des Petenten berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.


2. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 06.08.2020

Abwägungsvorgang

Untere Denkmalschutzbehörde

In den Textfestsetzungen ist unter C3 bereits ein entsprechender Hinweis auf die Meldepflicht nach §§16 bis 21 DSchG enthalten.

Für die 3. Änderung des Bebauungsplans besteht kein planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.

Brandschutz

Die übersandten brandschutztechnischen Hinweise werden der Begründung im Anhang beigefügt.

Es handelt sich um eine redaktionelle Ergänzung der Begründung, die die Grundzüge und Inhalte der Planung nicht berührt. Mit der Aufnahme in die Begründung wird der Planvollzugsebene ein frühzeitiger Hinweis für die Berücksichtigung dieser brandschutztechnischen Belange gegeben.

Für die 3. Änderung des Bebauungsplans besteht kein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.

Beschluss-/Abwägungsvorschlag

Die Anregung der Unteren Denkmalschutzbehörde ist bereits berücksichtigt.

Die brandschutztechnische Anregung wird entsprechend der Ausführung in der abwägenden Stellungnahme berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.


3. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 20.08.2020

Abwägungsvorgang

Abfallbeseitigung

Die Anregung der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sind im vorliegenden Planungsfall berücksichtigt.

Der Einmündungsbereich der Planstraße A und B ist unter Zuhilfenahme der festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen hinreichend dimensioniert, um dem anfallenden Verkehr der Abfallbeseitigung ein problemloses Drehen bzw. Wenden zu ermöglichen. Dabei wird ein ein- bis zweimaliges Zurücksetzen des Müllfahrzeugs notwendig. Dieses Zurücksetzen ist – im Gegensatz zum Rückwärtsfahren – aus Sicht des Unfallversicherungsschutzes erlaubt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass mit vollständiger Umsetzung des Bebauungsplans die Planstraßen A und B Bestandteil einer späteren Ringerschließung sind, so dass die vorgenannten „Wendefahrten“ dann nicht mehr notwendig werden.

Für die 3. Änderung des Bebauungsplans besteht kein planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.

Umweltrelevante Belange

In der Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplans ist in Kapitel 5 5 „Umweltrelevante Belange“ folgendes ausgesagt:

„Für die vorliegende 3. Änderung des Bebauungsplans gilt festzuhalten, dass die Änderungsinhalte keine Auswirkungen auf die in § 1 (6) Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB aufgelisteten Umweltbelange entfalten. Im Übrigen wurden im Rahmen der Aufstellung des Ursprungsplans die umweltrelevanten Belange abgearbeitet wie etwa die Ausarbeitung einer schalltechnischen Untersuchung und die naturfachplanerischen Planungsleistungen.

Die punktuelle Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die geänderte Regelung zur Höhe baulicher Anlagen und Dachform/-neigung wirken sich nicht auf die Belange von Natur und Landschaft sowie den Artenschutz aus.“

Für die 3. Änderung des Bebauungsplans besteht kein planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.

Allgemeine Hinweise

Diese Anregungen sind in den Textfestsetzungen unter C5 und C6 bereits enthalten und dementsprechend berücksichtigt.

Für die 3. Änderung des Bebauungsplans besteht kein planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.

Beschluss-/Abwägungsvorschlag

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.


4. Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz, Schreiben vom 14.08.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst bitten wir die verspätete Rückmeldung zu entschuldigen.

Gegen die Bauleitplanung der Ortsgemeinde Illerich zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Steinacker/ Auf`m Nonnenkäulchen“ werde aus straßenbaubehördlicher Sicht diesseits keine grundsätzlichen Bedenken erhoben.

Die Erschließung zur klassifizierten Straße erfolgt über das vorhandene, verkehrsgerecht ausgestaltete Gemeindestraßennetz.

Wir erlauben uns jedoch den Hinweis auf ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen. Die hinzukommende Wohnbebauung erfolgt in Kenntnis der ggf. vorhandenen Verkehrslärmsituation ausgehend von der L 107.

Daher hat die Ortsgemeinde Illerich durch entsprechende Festsetzungen in der Planurkunde bzw. in den textlichen Festsetzungen zum o. g. Bauleitplan den Erfordernissen des § 1 Abs. 5 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung bzw. Minderung solcher Einwirkungen, für die zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen im Innen- und Außenwohnbereich in ausreichendem Maß Rechnung zu tragen.

Die hierzu erforderlichen Nachweise sind durch die Trägerin der Bauleitplanung in eigner Verantwortung zu erbringen. Sie trägt die Gewähr für die Richtigkeit der schalltechnischen Beurteilung.

Die Gemeinde hat mit der Festsetzung bzw. Durchführung der infolge der Bauleitplanung erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen auch sicherzustellen, dass der Straßenbaulastträger bei einem künftigen Neubau oder der wesentlichen Änderung der L 107 nur insoweit Lärmschutzmaßnahmen zu betreiben hat, als diese über das hinausgehen, was die Gemeinde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung bereits hätte Regeln müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Arno Weber

Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz
Fachgruppe Betrieb
Ravenéstraße 50
56812 Cochem
Tel.: 02671 – 983 – 6440
Fax.: 02671 – 29141-3517
E-Mail: Arno.Weber@lbm-cochem.rlp.de
Internet: lbm.rlp.de

Abwägungsvorgang
Immissionsschutz

Zwecks Beurteilung der immissionsschutzrechtlichen Situation wurde im Rahmen der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans durch das Büro Pfeifer, Wittlich, eine Immissionsschutzprognose erstellt.

In der Untersuchung wurde überprüft, ob die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Verkehrs- und Gewerbegeräuschimmissionen erreicht bzw. überschritten werden.

Für die im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans gelegenen Flächen wurde festgestellt, dass die nach der DIN 18005 bzw. TA Lärm zulässigen Werte eingehalten werden, so dass kein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf besteht.

Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse können für die im Geltungsbereich der 3. Änderung gelegenen Flächen gewährleistet werden.

Ein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf besteht nicht.

Beschluss-/Abwägungsvorschlag

Die Anregungen werden unter Berücksichtigung der Ausführungen in der abwägenden Stellungnahme zur Kenntnis genommen und sind bereits berücksichtigt worden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.


5. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 03.08.2020

Abwägungsvorgang
Bergbau/ Altbergbau

Die mit Schreiben vom 01.04.2019 vorgebrachten Anregungen wurden bereits wie folgt im Bebauungsplan berücksichtigt:

In die Textfestsetzungen wurde unter Ordnungsbuchstabe C folgender Hinweis aufgenommen:

„Das Landesamt für Geologie und Bergbau hat mit Schreiben vom 01.04.2019, Az.: 3240-0790-03/VB mitgeteilt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans im Bereich der auf Eisen verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksfelder „Illerich III“ und „Landkern“ liegt.

Aktuelle Kenntnisse über die letzten Eigentümer liegen nicht vor.

Über tatsächlich erfolgten Abbau im Bergwerksfeld „Illerich III“ liegen der Fachbehörde keine Dokumentationen oder Hinweise vor. Für das Bergwerksfeld „Landkern“ ist in dem Rede stehenden Gebiet kein Altbergbau dokumentiert.

In dem in Rede stehenden Gebiet findet aktuell kein Bergbau unter Bergaufsicht statt.

Sofern bei der Realisierung von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf Indizien für Bergbau stoßen, empfiehlt die Fachbehörde die Einbeziehung eines Baugrundberaters bzw. eines Geotechnikers zu einer objektbezogenen Baugrunduntersuchung.“

Ein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf für die Ebene des Bebauungsplans besteht nicht mehr.

Boden und Baugrund – allgemein

Der Hinweis in C4 wird wie folgt redaktionell ergänzt (Ergänzungen in kursiver Schrift):

„Es wird empfohlen, eine objektbezogene Baugrunduntersuchung entsprechend den Anforderungen der einschlägigen Regelwerke (z.B. DIN 4020, DIN EN 1997-1 und -2, DIN 1054) durchführen zu lassen (Quelle: www.beuth.de).“

Es handelt sich um eine redaktionelle Ergänzung der Begründung, die die Grundzüge und Inhalte der Planung nicht berührt. Mit der Aufnahme in die Begründung wird der Planvollzugsebene ein frühzeitiger Hinweis für die Berücksichtigung dieser brandschutztechnischen Belange gegeben.

Für die 3. Änderung des Bebauungsplans besteht kein weiterer planerischer bzw. abwägungsrelevanter Handlungsbedarf.

Boden und Baugrund – mineralische Rohstoffe

Kein Abwägungsbedarf

Radonprognose

Die Anregung, wonach keine Daten zur Beurteilung des Radonpotenzials vorliegen, wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss-/Abwägungsvorschlag

Die Anregungen zum Belang „Bergbau/ Altbergbau“ ist bereits berücksichtigt.

Die Anregung zum Hinwies C4 wird entsprechend der Ausführung in der abwägenden Stellungnahme berücksichtigt.

Die Ausführungen zu den Belangen Boden und Baugrund – mineralische Rohstoffe und Radonprognose werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.


TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Steinacker/Auf’m Nonnenkäulchen“, Illerich, als Satzung

Sach- und Rechtslage:

Nachdem der Ortsgemeinderat Illerich unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen hat, kann der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Steinacker/Auf’m Nonnenkäulchen“ als Satzung beschlossen werden.

Beratung im Gremium:

Der Vorsitzende erläutert, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen wurde, da bisher viele Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt wurden.

Es wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht:

Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt die nachfolgende Satzung:

Satzung

der Ortsgemeine Illerich
über die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Steinacker/Auf’m Nonnenkäulchen“

Auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i.V.m. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Abs. 6 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), alle in der jeweils jetzt geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Illerich am _________________ folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Bebauung im Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Steinacker/Auf’m Nonnenkäulchen“ umfassend die nachfolgenden Flurstücke:

Gemarkung Illerich

Flur 11
Flurstücke 162, 163/1, 163/2, 163/3, 163/4, 164 tlw.
Flur 16
Flurstücke 9/4 tlw., 10/3 tlw., 13 tlw., 14/1 tlw., 15 tlw., 16, 17, 18, 19/1 tlw., 19/2
tlw., 87/3 tlw., 87/4 tlw., 89 tlw. (Weg)

richtet sich nach den Vorschriften dieser Satzung.

Die Bebauungsplanurkunde mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung sind Bestandteil dieser Satzung.

§ 2

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.

Illerich, den ______________________

Ortsgemeinde Illerich

_______________________________________

Helmut Braunschädel
Ortsbürgermeister

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nach erfolgter Abstimmung nehmen die beiden ausgeschlossenen Ratsmitglieder wieder am Sitzungstisch Platz.

TOP 4
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Gewährung eines Zuschusses „Belebung Ortsmitte“

Beratung im Gremium:

Das Ratsmitglied Stephan Schmitz verlässt aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO den Sitzungstisch.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Zuschuss „Belebung Ortsmitte“ einen Anreiz zum Bauen und Sanieren bieten soll. Er führt kurz die Grundlagen dieses Zuschusses aus. Statt der laut Satzung festgelegten Zinsen in Höhe von 1 % soll der tatsächliche Zinssatz erstattet werden, da dieser niedriger ist. Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder, dass ein Kontoauszug vom Antragsteller nachträglich eingereicht wird.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Frage gestellt, ob es sich bei diesem Beschluss um einen einmaligen Beschluss handelt oder ob die Satzung geändert wird. Der Vorsitzende stellt klar, dass die Satzung bereits schon einmal geändert wurde und der Zinssatz dabei auf 1 % gesenkt wurde. Da der Zinssatz beim vorliegenden Antrag jedoch unter 1 % liegt, soll hier nicht der laut Satzung festgesetzte Zinssatz von 1 % erstattet werden, sondern der tatsächliche Zinssatz. Es handelt sich hierbei um einen einmaligen Beschluss und nicht um eine Satzungsänderung.

Es wird folgender Beschluss zur Abstimmung gebracht:

„Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, vorbehaltlich der noch vorzulegenden Unterlagen, aufgrund eines Antrags auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Förderplan der OG Illerich zur „Belebung der Ortsmitte“ auf max. 50.000,00 € effektiv bestehender Darlehensverbindlichkeiten auf die Dauer von 5 Jahren den tatsächlichen Zinssatz zu übernehmen. Von der in den Richtlinien festgelegten Voraussetzung, dass mit der Maßnahme erst nach der Mittelbeantragung begonnen werden darf, wird ausdrücklich Befreiung erteilt.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Nach erfolgter Abstimmung nimmt das ausgeschlossene Ratsmitglied wieder am Sitzungstisch Platz.

TOP 5
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses an den Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Illerich e. V.

Sach- und Rechtslage:

Der Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Illerich e. V. hat mit beigefügtem Schreiben einen Antrag über die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung einer Schmutzwasserpumpe gestellt.

Der Ortsgemeinderat hat dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Illerich e. V. für die Anschaffung neuer Ausrüstungsgegenstände im Haushaltsjahr 2019 einen Zuschuss i. H. v. 800,00 € bewilligt.

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Im Haushaltsjahr 2020 stehen bei der Haushaltsstelle 2.8.1.541500 „Zuwendungen an den privaten Bereich“ noch 2.156,38 € zur Verfügung.

Beratung im Gremium:

Der Vorsitzende erläutert kurz die Sach- und Rechtslage. Der Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Illerich e. V. hat ein fahrbares Wasserfass mit einem Fassungsvermögen von 1.500 l beschafft, durch welches die erste Wasserversorgung sichergestellt werden soll, wenn kein Hydrant in der unmittelbaren Umgebung vorhanden ist. Der Vorsitzende schlägt einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € vor.

Es wird folgender Beschluss zur Abstimmung gebracht:

„Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Illerich e. V. für die Anschaffung einer Schmutzwasserpumpe einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über Anschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators

Sach- und Rechtslage:

In der Vergangenheit haben Überlegungen stattgefunden, einen Defibrillator für die Ortsgemeinde Illerich anzuschaffen, der im Bedarfsfall von Jedermann bedient werden kann. Der Defibrillator soll öffentlich zugänglich am Dorfladen installiert werden.

Nach Informationen der Verwaltung ist neben der Anschaffung des Gerätes auch darauf zu achten, dass ein entsprechender Installationsschrank beheizbar sein muss.

Ferner sind die regelmäßige Wartung, die Lebensdauer der Batterien und der Austausch von Verbrauchsmaterialien zu beachten.

Seitens der Verwaltung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine Bewertung der Geräte sowie der regelmäßigen Wartung die Fachkenntnisse einer sachkundigen Person hinzugezogen werden sollten.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Bei der Buchungsstelle 5.2.2.0/1600.785710 sind im Haushaltsplan für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 3.000,00€ vorgesehen.

Beratung im Gremium:

Ortsbürgermeister Helmut Braunschädel führt aus, dass er bereits mit dem Wehrführer und einem Rettungssanitäter über die mögliche Anschaffung und Bedienung gesprochen hat. Das Angebot entspricht laut deren Aussagen dem vorgesehenen Zweck. Der Vorsitzende stellt klar, dass bei diesem Tagesordnungspunkt nur über die Anschaffung beschlossen wird, nicht darüber, an wen der Auftrag vergeben wird.

Nach kurzer Diskussion im Rat wird sich als Standort für den Defibrillator auf den Dorfladen geeinigt.

Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass in einigen größeren Städten solche Defibrillatoren bereits wieder abgebaut werden. Es wird darüber beraten, warum dies der Fall ist. Diese Frage kann nicht abschließend geklärt werden, es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Abbau aufgrund von Vandalismus erfolgt.

Der Ortsbürgermeister informiert die Ratsmitglieder darüber, dass in der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung eine Vorstellung der Defibrillatoren erfolgen soll.

Büroleiter Mark Klasen ergänzt, dass in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung eine Vorstellung durch fachkundige Personen erfolgt und dass mehrere Ortsgemeinden einen Defibrillator beschaffen wollen.

Es wird folgender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht:

„Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Illerich beschließt die Anschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators. Der Defibrillator soll am Dorfladen installiert werden.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Stimmenthaltung.

TOP 7
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag zur Anpassung der Ortsdurchfahrtsgrenzen und der Ortseingangsschilder

Sach- und Rechtslage:

Wie bereits in der Ortsgemeinderatssitzung am 21.07.2020 berichtet, ist der Ortsbürgermeister von verschiedenen Anwohnern darauf angesprochen worden, die Ortsdurchfahrtsgrenzen und die entsprechenden Ortseingangsschilder zu verändern. Damit soll der fortschreitenden Bebauung Rechnung getragen werden. Die Einwohner erhoffen sich hiervon auch eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung für den fließenden Verkehr im Bereich der örtlichen Bebauung.

Beratung im Gremium:

Der Vorsitzende erläutert den Ratsmitgliedern die Sach- und Rechtslage.

Ein Ratsmitglied weist auf eine bereits vorhandene Verengung der Ortsausfahrt Richtung Wirfus hin. Durch die aufgestellten Barken ist eine Einsicht aus der Straße „Im Colm“ auf die Wirfuser Straße nur schwer möglich. Außerdem seien die Sträucher am Grundstück des Abwasserwerkes zu hoch. Diese behindern die Sicht auf die Wirfuser Straße noch zusätzlich. Der Vorsitzende sagt einen Rückschnitt der Sträucher im Herbst zu.

Der Ortsbürgermeister führt außerdem aus, dass die Aufstellung der Warnbarken durch das LBM erfolgte. Es handelt sich hierbei um eine provisorische Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung. Bei der geplanten festen Installation sollen die Warnbarken entfernt werden und es soll eine Anlage zur Geschwindigkeitsreduzierung ähnlich wie am Kindergarten errichtet werden.

Aus der Mitte des Rates wird vorgetragen, dass solche Maßnahmen an anderen Ortseingängen sinnvoller seien, da dort der Verkehr stärker sei als in der Wirfuser Straße. Grundsätzlich wird von Seiten des Rates diesem Hinweis zugestimmt. Jedoch soll eine Verengung der Fahrbahn an den anderen Ortseingängen auf andere Weise als in der Wirfuser Straße erfolgen.

Der Vorsitzende erklärt, dass insgesamt bereits 18 Anwohner der Wirfuser und der Kailer Straße einen Antrag auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen gestellt haben.

Ein Ratsmitglied erklärt die Vorgehensweise bei einem solchen Antrag. Der Antrag ist von der Gemeinde beim LBM zu stellen. Dort wird anhand eines Leitfadens geprüft, ob eine solche Maßnahme erforderlich ist. Es findet dann ein Ortstermin mit dem LBM, der Polizei und der Verbandsgemeinde statt.

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass er bei der Aufstellung der Warnbarken in der Wirfuser Straße vom LBM zuvor nicht informiert wurde und ein Ortstermin in seinem Beisein nicht stattfand.

Es wird ein Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit gestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die öffentliche Sitzung wird um 20:00 Uhr unterbrochen.

Lars Nehren, Anwohner der Wirfuser Straße 2 trägt vor, dass der Verkehr in Richtung Kail sehr stark sei. Gerade Motorradfahrer würden mit einer viel zu hohen Geschwindigkeit aus dem Ort in Richtung Kail fahren. Dies sei sehr gefährlich und stelle eine Lärmbelästigung dar. Die Lärmbelästigung sei so hoch, dass er bereits geplant habe, eine Betonmauer in Richtung der Straße zu errichten. Eine Eindämpfung des Verkehres sei auch im Hinblick auf das geplante Neubaugebiet von Vorteil. Er weist darauf hin, dass alle seine Nachbarn diese Meinung vertreten. Er bittet darum, dass an allen Ortsausgängen verkehrsdämpfende Maßnahmen ergriffen werden.

Die öffentliche Sitzung wird um 20:07 Uhr fortgeführt.

Folgender Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht:

„Die Ortsgemeinde Illerich beantragt bei den zuständigen Stellen die Ortsdurchfahrtsgrenzen und die entsprechenden Ortseingangsschilder für alle Ortseingänge an die fortschreitende Bebauung anzupassen. Gleichzeitig beantragt der Ortsgemeinderat verkehrsdämpfende Maßnahmen an allen Ortseingängen zu installieren. Außerdem soll die Verkehrsverengung an der Wirfuser Straße versetzt werden, sodass die Sicht bei Ausfahrt aus der Straße „Im Colm“ nicht mehr behindert wird.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

TOP 8
Vorstellung der Gestaltung des Platzes am Dorfladen

Beratung im Gremium:

Der Vorsitzende stellt einen Gestaltungsvorschlag der Firma Galabau Jax zur Gestaltung des Platzes am Dorfladen vor.

Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

  • der Eingangsbereich soll umgeplant werden, sodass dieser behindertengerecht ist
  • die Sträucher an der Zufahrt zum Lagerraum sollen umgesetzt werden, damit die Zufahrt zu diesem frei bleibt
  • es soll ein Platz für einen Backofen festgelegt werden
  • der Bodenbelag soll angepasst werden
  • es soll eine abschließbare Müllecke eingeplant werden
  • im Boden sollen überfahrbare Bodenhülsen für Sonnenschirme eingebaut werden

Grundsätzlich zeigt sich der Gemeinderat mit der vorgestellten Planung einverstanden. Der Vorsitzende sagt zu, die vorgeschlagenen Änderungen mit der Firma Galabau Jax zu besprechen. Die Gestaltung der Außenanlage soll in Eigenleistung durch die Gemeinde erfolgen. Die Pflasterarbeiten werden von einem Gemeindearbeiter übernommen. Hierzu sind 5 weitere freiwillige Helfer notwendig.

TOP 9
Mitteilungen des Vorsitzenden

9.1. – Eilentscheidung Jugendkunstschule

Der Ortsbürgermeister informiert über eine getroffene Eilentscheidung bezüglich der Auftragsvergabe zur Gestaltung der Abschlusswand am Dorfladen in Höhe von 1.050,00 € an die Jugendkunstschule.

9.2 – Eilentscheidung Windkraftanlage

Der Ortsbürgermeister informiert über eine getroffene Eilentscheidung bezüglich der Auftragsvergabe zu Arbeiten an einer Windkraftanlage an die Firma Schneiders aus Beuren.

9.3 – Eilentscheidung Wirtschaftswege

Der Ortsbürgermeister informiert über eine getroffene Eilentscheidung bezüglich der Aufschüttung mehrerer Wirtschaftswege. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000,00 €.

9.4 – Antrag Anlieger Gartenstraße

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über einen Antrag eines Anliegers der Gartenstraße auf Befestigung der Gartenstraße, da bei Regen Steine und Sand aus der Straße auf das Grundstück der Antragstellerin gespült werden. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

9.5 – Gemeindewald

Ortsbürgermeister Helmut Braunschädel führt aus, dass Herr Markus Brengmann Schäden am Gemeindewald festgestellt hat und in einer Sitzung des Gemeinderates diesen hierüber informieren möchte. Aus der Mitte des Gemeinderates kommt der Vorschlag, bei diesem Termin eine Ortsbegehung durchzuführen, um alle Ratsmitglieder mit der Lage vor Ort bekannt zu machen.

9.6 – Bewirtschaftung Gemeindewald

Der Vorsitzende teilt mit, dass in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates die Firma Waldwirtschaft Schmitz aus Ormond ihr Konzept zur Bewirtschaftung des Gemeindewaldes vorstellen wird.

9.7 – Verbandsgemeinde- und Kreisumlage

Herr Braunschädel informiert, dass eine neue Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44,5 % und eine neue Kreisumlage in Höhe von 37 % festgesetzt wurde.

9.8 – Forstrevierorganisation

Laut dem Vorsitzenden wurde von der Zentralstelle Forstverwaltung eine neue Forstrevierorganisation festgelegt.

9.9 – Verbindungsweg Illerich-Landkern

Da der Verbindungsweg zwischen Illerich und Landkern nicht die erforderliche Breite aufweist, ist ein Ausbau des Weges auf mind. 4,50 m Breite geplant. Der Ortsbürgermeister führt aus, dass diesbezüglich am 31.08.2020 ein Treffen mit Ortsbürgermeister Thomas Heucher, Ortsgemeinde Landkern geplant ist und dass der Gemeinderat im Anschluss über den Termin informiert wird.

9.10 – Umbau Kindergarten

Der Ortsbürgermeister stellt neue Änderungen am Plan zum Umbau des Kindergartens vor.

Da die Heizungsanlage 25 Jahre alt ist, ist eine Erneuerung notwendig. Geplant ist der Einbau einer Luftwärmepumpe auf dem Flachdach des Anbaus des Kindergartens. Außerdem kann die Erneuerung der Heizungsanlage mit einem Zuschuss in Höhe von 45 % bezuschusst werden.

Beim Umbau des Kindergartens soll ein Ruheraum hergerichtet werden. Dieser ist aufgrund des neuen Kita-Zukunftsgesetztes notwendig. Problematisch ist, dass ein Durchgang zur Kantine dadurch nur durch den Mehrzweckraum erfolgen kann. Als Lösung wurde vorgeschlagen, den Raum für Stillbeschäftigung zu verkleinern, sodass hier ein Durchgang zur Kantine geschaffen werden kann. Es ist ein Vorort Termin mit der Verwaltung und dem Architekten Herrn Bertram vorgesehen, um die Möglichkeiten zur Optimierung der Planung zu besprechen.

Ein Ratsmitglied fragt an, ob statt des Flachdaches auch die Errichtung eines Pultdaches möglich sei, da dieses nicht so anfällig sei. Dieser Vorschlag stellt sich jedoch als problematisch dar, da evtl. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet werden soll.

Die Sitzung wird ab 20:55 Uhr im nichtöffentlichen Teil fortgeführt.

Genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Vorsitzender:
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister

Schriftführerin:
Carina Pauly

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