In Aktuelles

Kurzprotokoll der 27. Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich

Gremien: Ortsgemeinderat Illerich
Ortsgemeinde Illerich
Status: öffentlich
Sitzung: 27. Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich
Sitzung am: 23.06..2022
Sitzungsort: 56814 Illerich
Sitzungsraum: Gemeindehaus Illerich
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Sitzungsende: 21:25 Uhr

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung

von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt den Entwurf der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) als Satzung.

Es werden folgende Festlegungen getroffen:

Gemeindeanteil § 5 Abrechnungseinheit: — 30 %
Tiefenbegrenzung § 6 Abs. 2 Nr. 2 a) und b): — 27 m
Tiefenbegrenzung § 6 Abs. 2 Nr. 2 d): — 54 m
Geschosshöhe § 6 Abs. 3 Nr. 2: — 2,6
Gewerbezuschlag
a) § 6 Abs. 4 UA 1: — 20 v. H.
b) bei teilweiser Nutzung § 6 Abs. 4 UA 2: — 10 v. H.
Fälligkeit § 12 Abs. 1: — 3 Monate
Übergangs- bzw. Verschonungsregelung § 13: — Alternative 1

Die Satzung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Widmung mehrerer Gemeindestraßen und Gemeindeplätze

1) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 5 Nr. 100 (Im Alten Garten)

Die Widmungsverfügung der Straße „Im Alten Garten“ vom 24.05.1993, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 27.05.1993, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

2) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 5 Nr. 146, Flur 5 Nr. 148 und Flur 7 Nr. 126/1 (Im Colm)

Die Widmungsverfügung der Straße „Im Colm“ vom 23.09.1999, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 30.09.1999 – Ausgabe 39/1999, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

3) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 6 Nr. 14 und Flur 6 Nr. 43 (Friedhofstraße)

Die Widmungsverfügung des Gehweges „Friedhofstraße“ vom 09.01.1981, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 17.01.1981 – Ausgabe 3/81, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

4) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 6 Nr. 32/2 und Flur 6 Nr. 71 (Im Wiesenweg)

Die Widmungsverfügung des Gehweges „Im Wiesenweg“ vom 09.01.1981, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 17.01.1981 – Ausgabe 3/81, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

5) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 6 Nr. 56 und Flur 6 Nr. 81/1 (Kirchstraße)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

6) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 6 Nr. 66 und Flur 6 Nr. 77/1 (Bachstraße)

Die Widmungsverfügung der Straße „Bachstraße“ vom 24.05.1993, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 27.05.1993, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

7) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 6 Nr. 82/1 (Im Dillgarten)

Die Widmungsverfügung des Gehweges „Im Dillgarten“ vom 09.01.1981, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 17.01.1981 – Ausgabe 3/81, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

8) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 16 Nr. 8/2 (Im Allen)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

9) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße (Platz), im Bereich Hauptstraße – Kaisersescher Straße, dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 16 Nr. 32/2 und Flur 16 Nr.33

Die Benutzung wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

10) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 16 Nr. 42 (Stichstraße Hauptstraße)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

11) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 16 Nr. 61 (Mittelstraße)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

12) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 16 Nr. 131/1 (Im Acker)

Die Widmungsverfügung der Straße „Im Acker“ vom 24.05.1993, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 27.05.1993, wird durch diese Widmungsverfügung ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

13) Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:

Flur 16 Nr. 156 (Kastorstraße)

Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung der Straßenbeleuchtung für den 3. BA Neubaugebiet „Im Steinacker/Auf´m Nonnenkäulchen“ Ortsgemeinde Illerich

„Der Ortsgemeinderat lllerich hat beschlossen, abweichend von der Festlegung am 30.11.2021, vorbehaltlich der Mittelgenehmigung, die Leistungen für die Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtungsanlage des 3. BA im Neubaugebiet „Im Steinacker/Auf´m Nonnenkäulchen“ im freihändigen Vergabeverfahren auszuschreiben und den Ortsbürgermeister zur ermächtigen, den Auftrag nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung an den günstigsten Bieter zu vergeben.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“

„Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt eine 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“ durchzuführen. Die Änderung beinhaltet die Zulassung von Nebenanlagen sowie Stellplätzen, Garagen und Carports außerhalb der Baulinien und Baugrenzen.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“

„Der Ortsgemeinderat Illerich stimmt dem von der WeSt-Stadtplaner GmbH, Polch, erstellten Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“ zu. Die textlichen Festsetzungen werden dahingehend geändert, dass Nebenanlagen und Garagen/Carports unter Einhaltung eines Mindestabstands von 3 m zu den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen auch außerhalb der Baulinien und Baugrenzen zulässig sind. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.

Illerich, 24.06.2022
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister

Kontakt

Ihre Nachricht an uns

Not readable? Change text. captcha txt