Konzept
Erderwärmung und Gletscherschmelze, Treibhausgase und CO 2-Anstieg, Dürren und Überschwemmungen. Wir alle wissen: der Klimawandel ist in vollem Gange – weltweit und auch in unserer Region. Die Notwendigkeit des sofortigen Umdenkens ist uns allen bewusst. Was jetzt zählt ist konsequentes Handeln – hin zu einer gemeinsamen dezentralen Gestaltung der lokalen und regionalen Energiezukunft für eine verstärkte und eigenständige Nutzung erneuerbarer Energien.
Aus zahlreichen Gesprächen wissen wir um die Bereitschaft, sich für ihre Umwelt zu engagieren. An Engagement fehlt es in unserer Region nie – jedoch oftmals an geeigneten Möglichkeiten.
Die Energiegenossenschaft Sonnenland Illerich eG hat es sich zum Ziel gesetzt, den Bürgerinnen und Bürgern der Region über eine Beteiligung an der Energiegenossenschaft die Möglichkeit zu bieten, sich aktiv für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung einzusetzen und sich damit für die Mitbestimmung und Mitgestaltung der lokalen und regionalen Energiezukunft zu engagieren. Dieses bürgerschaftliche Engagement bewirkt somit einen direkten Beitrag zur Sicherung der Klima- und Energiezukunft zum Nutzen nachkommender Generationen und zur wirtschaftlichen Förderung der Region und ihrer Einwohner.
DIE ENERGIEGENOSSENSCHAFT Die Energiegenossenschaft Sonnenland Illerich eG wurde am 7. April 2014 auf Initiative des Gemeinderates Illerich gegründet.
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile und setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Sie ist eine demokratische Gesellschaftsform.
Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
Ein Geschäftsanteil beträgt 100,00 Euro. Diese Mindestbeteiligung ist bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstands mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen.
Mitglied werden können natürliche und juristische Personen. So soll den Bürgerinnen und Bürgern aber auch den Unternehmen in unserer Region die Möglichkeit gegeben werden, Mitglied in der Energiegenossenschaft Sonnenland Illerich eG zu werden und sich individuell aktiv am Klimaschutz zu beteiligen.
Die Haftung jedes Mitgliedes ist auf die Höhe der Geschäftsanteile beschränkt.
Die Genossenschaft ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Sie hat grundsätzlich drei Organe:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Generalversammlung
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der Genossenschaft sein. Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren Genossenschaften den Jahresabschluss prüft. Aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Prüfungsverband ist sie die bei weitem insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Die Genossenschaft möchte die Photovoltaikanlagen „In der Wesch“ erwerben. Die weitere Planung sieht vor mit den Grünstromwerk GmbH Hamburg einen Reginaltarif aufzubauen, der den weiteren Bau von Anlagen unabhängig von einer EEG Vergütung sowie eine höhere Rendite ermöglicht.
Die Aufträge sollen – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorrangig an leistungsfähige Unternehmen der heimischen Region vergeben werden, um somit auch einen spürbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Förderung der Region und der hier ansässigen Betriebe zu leisten.
INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN
Die Einzahlung der Genossenschaftsanteile (Geschäftsguthaben) unserer Mitglieder bietet als Eigenkapital die Basis für die Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten.
Neben der möglichen Förderung durch Zuschüsse erfolgt die Finanzierung durch öffentliche Darlehn der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. sonstiger Darlehn von Banken.
ERTRAGSPLANUNG
Die Grundlage der Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Hiernach werden festgelegte Einspeisevergütungen an die Genossenschaft gezahlt.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde auf die geplante Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgelegt. Gegebenenfalls kommt auch eine längere Nutzungsdauer in Frage.
Einem möglichen Rückgang der Stromerzeugung mit fortschreitender Nutzungsdauer wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch einen Sicherheitsabschlag begegnet. Zudem wird ein Sicherheitsabschlag vom erwarteten Jahresertrag der Photovoltaikanlagen in Kilowattstunden (kWh) je Kilowatt Peak (kWp) vorgenommen.
Preissteigerungen der Betriebskosten werden im Rahmen der jährlichen Preissteigerung (Inflation) vorgenommen. Berücksichtigt wird hierbei eine Preissteigerung von 1,5 %.
Entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen nebst Prognose der Zahlungen an unsere Mitglieder werden vorgenommen. Insgesamt erwarten wir eine Rendite von ca. 3,0 – 4,0 % (die Vorteilhaftigkeit der Investitionen werden nach der internen Zinsfußmethode berechnet). Zu den geplanten Investitionen werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Prognosen der Entwicklung der Ertragslage, Cash-Flow-Prognosen und Prognosen der Zahlungen an die Mitglieder) vorgenommen.
Über die Höhe der Dividende beschließt die Generalversammlung. Die ausgeschütteten Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 21EStG (Einkommenssteuergesetz) dar.
CHANCEN UND RISIKEN
Durch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom und die heutige Technik ergibt sich eine stabile Planbarkeit der Rentabilität der Anlagen. Äußere Einflüsse lassen sich weitgehend versichern. Für sämtliche Anlagen wird eine All-Gefahrenversicherung abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vor Gefahren, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Die Schäden, die Dritten gegenüber durch den Betrieb der Anlagen entstehen können, werden durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gedeckt.
Unsere Berechnungen und Angaben werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, den bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnissen. Eine Garantie bzw. Haftung für die prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen werden.
Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust Ihres Geschäftsguthabens führen. Dies kann – trotz aller Sorgfalt – z. B. in folgenden Fällen vorkommen:
- Abweichungen von Prognosen Die tatsächliche Sonneneinstrahlung kann deutlich hinter den prognostizierten Werten zurückbleiben.
- Abweichung der Nutzungsdauer Die tatsächliche Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage bzw. einzelner Komponenten (z. B. des Wechselrichters) kann deutlich geringer sein, als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar.
- Versteckte Qualitätsmängel Versteckte Qualitätsmängel der Anlage bzw. der verwendeten Module oder der Installation können zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen.
- Höhere Betriebskosten Die Kosten für laufende Reparaturen und Versicherungen können deutlich über dem Planansatz liegen.
- Schäden Es können nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Schäden an der Anlage eintreten.
- Änderung gesetzlicher bzw. steuerlicher Rahmenbedingungen Die Änderung gesetzlicher, z. B. steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Rentabilität auswirken.
- Inflationsrisiko Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die Höhe der Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Betriebsjahre. Eine stark ansteigende Inflation kann zu einer Verschlechterung des Geschäftsergebnisses führen.
- Insolvenzrisiko Einzelne Vertragspartner können während der Laufzeit aus dem Markt ausscheiden, sodass dadurch höhere Kosten entstehen.
- Finanzierungsrisiko Die Investitionen erfolgt voraussichtlich zu einem Großteil durch Fremdkapital. Die Einspeiseerlöse werden hierzu abgetreten und die Anlage der Bank als Sicherheit zur Verfügung gestellt. Sofern die Genossenschaft nicht in der der Lage ist, die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, kann die Bank das Sicherungsgut verwerten, sodass die Genossenschaft nicht in der Lage wäre, den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Erträge zu erwirtschaften.