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Gemeinsamer Elternbrief für die Kindertagesstätten

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

nach der offiziellen Mitteilung, dass ab Montag 16.03.2020 alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen sind, erhielten wir nun ein Rundschreiben des Landesjugendamtes mit genauen Informationen zur Notfallbetreuung in den Einrichtungen.

Eine Notbetreuung durch die Kindertagesstätten wird für Personengruppen, welche zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung haben, eingerichtet. Demnach sind Erziehungsberechtigte, welche beide dieser Personengruppe angehören oder Alleinerziehende zur Notfallbetreuung berechtigt.

Nach derzeitigen Mitteilung sind es vorläufig folgende Berufsgruppen:

  • Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
  • Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und
  • Vollzugsaufgaben wahrnehmen
  • Angehörige von Feuerwehren
  • Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
  • Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
  • Bedienstete von Rettungsdiensten
  • Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
  • Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
  • Altenpflegerinnen und Altenpflege
  • Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Desinfektorinnen und Desinfektoren
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Hebammen
  • Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
  • Medizinische Fachangestellte
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
  • Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
  • Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
  • Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Zahnmedizinische Fachangestellte

Sollten Sie zu einer solchen Berufsgruppe gehören und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung haben, wird Ihnen für die Betreuung Ihres Kindes eine Notbetreuung zur Verfügung gestellt. Dafür melden Sie sich bitte am Montag, 16.03.2020, ab 8.00 Uhr in Ihrer Kita oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Frau Gorges, Tel.02653-9996110.

Damit Ihr Kind einer Notgruppe zugeordnet werden kann, ist die Vorlage einer Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers erforderlich.

Nach Prüfung des Bedarfs wird über die Einrichtung von Notgruppen entschieden und die betroffen Erziehungsberichtigten hierüber unterrichtet.

ACHTUNG: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn Ihr Kind

  • Krankheitssymptome aufweist
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind (Italien, Madrid, Tirol, Frankreich, Nordkorea)

Die Maßnahme der Kita-Schließung dient dazu, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Kinder zählen grundsätzlich nicht zur gefährdeten Gruppe eines schweren Krankheitsverlaufs, sind jedoch Multiplikatoren. Die Maßnahme wurde aber auch gerade getroffen, damit ein Großteil der Bevölkerung, also die Eltern/ Sorgeberechtigten, nicht über das Berufsleben zur Zusammenkunft von Menschen beitragen. Nur so können die Viruserkrankungen derzeit eingedämmt werden.

 Wir halten uns bei den von uns getroffenen Maßnahmen an die Vorgaben durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

 Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen
Träger der Kindertagesstätten

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