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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Illerich – Bebauungsplan „In der Klotter Heg“

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich am 03.12.2019 hat der Ortsgemeinderat Illerich die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Klotter Heg“ beschlossen. In der Sitzung am 20.05.2021 hat der Ortsgemeinderat Illerich dem Entwurf des Bebauungsplanes „In der Klotter Heg“ zugestimmt.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung neuer Wohnbauflächen unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Der Ortsgemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ beschlossen.

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Trotz der Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB wird das „klassische“ 2-stufige Beteiligungsverfahren nach den Grundzügen der §§ 3 und 4 BauGB durch. Die vorliegenden Planunterlagen dienen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Dem wesentlichen Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB folgend, beschränken sich die vorliegenden Planunterlagen auf die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung. Konkrete Einzelheiten der Planung sowie etwaig notwendige Fachgutachten werden im Bedarfsfall im weiteren Verfahren erstellt und werden dann Bestandteil der Planunterlagen zum sich anschließenden förmlichen Auslegungsverfahren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Planung ist aus dem nachstehend abgedruckten Bebauungsplanentwurf ersichtlich.

Der Bebauungsplan „In der Klotter Heg“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Illerich,

Flur 6
Flurstücke: 100/1 tlw., 101/1 tlw., 102/1 tlw., 103/1 tlw., 104/1 tlw., 105/2 tlw., 106/3 tlw.

Flur 7
Flurstücke: 29 tlw., 30 tlw., 31/1 tlw., 32 tlw. (Weg), 58 tlw., 59 tlw., 60 tlw., 61 tlw., 62 tlw. (Weg), 63 tlw. (Weg)

Der Entwurf des Bebauungsplanes „In der Klotter Heg“, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Bau einer Gemeindestraße können bis einschließlich Montag, 16.08.2021

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E01, zu folgenden Zeiten

Montag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen bis zum 16.08.2021 auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Verwaltung/Amtliche Bekanntmachung) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Illerich – Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Klotter Heg“ einsehbar.

Hinweis:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Nach dieser Vorschrift gilt bis zum 31. Dezember 2022 § 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Nach § 13a BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Illerich, den 09.07.2021
Ortsgemeinde Illerich
Helmut Braunschädel
Ortsbürgermeister

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