In Aktuelles

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich vom 11.01.2024 hat der Ortsgemeinderat Illerich die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „In der Klotter Heg“ beschlossen.

Die Ortsgemeinde Illerich beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ausweisung neuer Bauflächen für die Errichtung von Wohngebäuden.

Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.

Illerich, den 31.01.2025
Ortsgemeinde Illerich
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister

 

Bebauungsplan „In der Klotter Heg“

Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich am 11.01.2024 hat der Ortsgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Klotter Heg“ beschlossen.

In der Sitzung am 28.05.2024 hat der Ortsgemeinderat dem vom Büro WeSt Stadtplaner, Polch, erstellten Entwurf des Bebauungsplanes „In der Klotter Heg“ zugestimmt. Dieser Entwurf sieht u. a. die Ausweisung der rückwärtigen Grundstücksflächen der Grundstücke „Wirfuser Str. 4 – 18“ als „Private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Hausgärten“ unter Beibehaltung des südlich verlaufenden Wirtschaftsweges Flur 7 Nr. 62 vor. In dieser Sitzung hat der Ortsgemeinderat beschlossen, durch das vorgenannte Büro eine zweite Variante eines Bebauungsplanentwurfes erarbeiten zu lassen. Dieser Entwurf sieht vor, die rückwärtigen Flächen der Grundstücke „Wirfuser Str. 4 – 18“ nicht als Grünflächen sondern als Wohnbauflächen auszuweisen. Der jetzige Wirtschaftsweg Flur 7 Nr. 62 soll bei dieser Variante als öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung der vorgenannten Flächen ausgewiesen werden. Weiterhin wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss das Grundstück Flur 7 Nr. 31/1 im östlichen Bereich nicht in den Entwurf mit einbezogen.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Dem wesentlichen Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 (1) BauGB folgend, beschränken sich die vorliegenden Planunterlagen auf die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung. Konkrete Einzelheiten der Planung sowie etwaig zusätzliche Fachgutachten werden im Bedarfsfall im weiteren Verfahren erstellt und werden dann Bestandteil der Planunterlagen zum sich anschließenden förmlichen Auslegungsverfahren.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die vorwiegende Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Planung und Abgrenzung des Plangebietes ist aus den abgedruckten Varianten des Bebauungsplanentwurfes ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „In der Klotter Heg“ mit den beiden vorgenannten Varianten, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung sind im Internet auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de ({{gt}}Aktuelles/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Amtliche Bekanntmachungen) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Illerich – Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Klotterg Heg“ bis einschließlich Donnerstag, 13.03.2025 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE01, zu folgenden Zeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

bis einschließlich Donnerstag, 13.03.2025 eingesehen werden.

Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Illerich, 31.01.2025
Ortsgemeinde Illerich
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister
Kontakt

Ihre Nachricht an uns

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt