Öffentliche Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Illerich für das Jahr 2024 vom 18.12.2024
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
- bisher: 1.801.000,00 €
- neu: 1.801.000,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
- bisher: 1.708.000,00 €
- neu: 1.728.500,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
- bisher: 93.000,00 €
- neu 72.500,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
- bisher: 1.735.000,00 €
- 1.735.000,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf
- bisher: 1.580.000,00 €
- neu: 1.600.500,00 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
- bisher: 155.000,00 €
- neu: 134.500,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
- bisher: 0,00 €
- neu: 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
- bisher: 10.000,00 €
- neu: 42.000,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
- bisher: -10.000,00 €
- neu: -42.000,00 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
- bisher: 145.000,00 €
- neu: -92.500,00 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird unverändert festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0,00 €
- zinslose Kredite auf — 0,00 €
- zusammen auf — 0,00 €.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
- wird unverändert festgesetzt auf — 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
- beläuft sich auf — 0,00 €.
§ 4 Eigenkapital
- Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 — 3.077.879,26 €
- Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 — 3.047.879,26 €
- Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 — 3.120.379,26 €.
§ 5 Weitergeltung der bisherigen Haushaltssatzung
Die übrigen Regelungen der Haushaltssatzung vom 08.07.2024 bleiben unverändert.
Illerich, den 18.12.2024
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister
Hinweis:
- Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 13.01.2025 bis einschl. Mittwoch, den 22.01.2025 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, Zimmer D-U05, öffentlich aus.
- Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Kaisersesch, den 18.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister