In Aktuelles, Newsticker

Öffentliche Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Illerich für das Jahr 2024 vom 18.12.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

  • bisher: 1.801.000,00 €
  • neu: 1.801.000,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

  • bisher: 1.708.000,00 €
  • neu: 1.728.500,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

  • bisher: 93.000,00 €
  • neu 72.500,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

  • bisher: 1.735.000,00 €
  • 1.735.000,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

  • bisher: 1.580.000,00 €
  • neu: 1.600.500,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

  • bisher: 155.000,00 €
  • neu: 134.500,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

  • bisher: 0,00 €
  • neu: 0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

  • bisher: 10.000,00 €
  • neu: 42.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

  • bisher: -10.000,00 €
  • neu: -42.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

  • bisher: 145.000,00 €
  • neu: -92.500,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird unverändert festgesetzt für

  • verzinste Kredite auf — 0,00 €
  • zinslose Kredite auf — 0,00 €
  • zusammen auf — 0,00 €.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

  • wird unverändert festgesetzt auf — 0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

  • beläuft sich auf — 0,00 €.

§ 4 Eigenkapital

  • Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 — 3.077.879,26 €
  • Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 — 3.047.879,26 €
  • Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 — 3.120.379,26 €.

§ 5 Weitergeltung der bisherigen Haushaltssatzung

Die übrigen Regelungen der Haushaltssatzung vom 08.07.2024 bleiben unverändert.

Illerich, den 18.12.2024
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister

Hinweis:

  1. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 13.01.2025 bis einschl. Mittwoch, den 22.01.2025 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, Zimmer D-U05, öffentlich aus.
  2. Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 18.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister

Kontakt

Ihre Nachricht an uns

Not readable? Change text. captcha txt