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Niederschrift der 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich

Gremien: Ortsgemeinderat Illerich
Ortsgemeinde Illerich
Status: öffentlich
Sitzung: 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Illerich
Sitzung am: 03.12.2019
Sitzungsort: 56814 Illerich
Sitzungsraum: Gemeindehaus Illerich
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Sitzungsende: 20:12 Uhr
Einladung vom: 21.11.2019

Teilnehmerverzeichnis

Stimmberechtigt:

Anwesend:

  • Helmut Braunschädel – Ortsbürgermeister
  • Anja Brust, ab 19:48 Uhr – Erste Beigeordnete
  • Wolfgang Schmitz – Beigeordneter
  • Reiner Krämer – Ratsmitglied
  • Christian Henzgen – Ratsmitglied
  • Ewald Sesterhenn – Ratsmitglied
  • Clara Rieger – Ratsmitglied
  • Jessica Loosen – Ratsmitglied
  • Stephan Schmitz – Ratsmitglied
  • Frank Jischke – Ratsmitglied
  • Christian Meier – Ratsmitglied
  • Aloys Diederichs – Ratsmitglied
  • Arnold Mohrs – Ratsmitglied

Für die Verwaltung:

Anwesend:

  • Jan Lampen – Schriftführer

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Bedenken gegen Form und Frist der Einladung werden keine erhoben.

Öffentlicher Teil:

TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

Es kommen keine Fragen auf.

Die Ratsmitglieder beraten und beschließen darüber, einen neuen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen (TOP 5). Zu diesem soll über einen Antrag des Vereins zur Förderung des Feuerwehrgedankens Illerich e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für neue Ausrüstungsgegenstände beraten und beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „In der Klotter Heg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Illerich beabsichtigt im Bereich „In der Klotter Heg“ ein Neubaugebiet auszuweisen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) erfolgen.

Mit der Baugesetzbuchnovelle 2017 können auf der Grundlage des § 13b BauGB Bebauungspläne mit Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB sind, dass die bebaubare Grundfläche weniger als 10.000 m2 beträgt, auf den ausgewiesenen Flächen die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird (nicht wohnbauliche Nutzungen sind weitestgehend auszuschließen) und das sich die Flächen im Außenbereich befinden und sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Zwar liegt die Gesamtgröße des Plangebietes für den Aufstellungsbeschluss bei rd. 3,3 ha. Von dieser Fläche werden dann die im Bebauungsplan festgelegten Verkehrsflächen und eventuelle Grünflächen abgezogen. Die dann verbleibende Baufläche wird mit der im Bebauungsplan festzusetzenden Grundflächenzahl (diese gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind) von max. 0,4 multipliziert. Dann ergibt sich eine bebaubare Grundfläche von weniger als 10.000 m2, die von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Es ist bei dieser neuen Vorschrift nicht erforderlich, dass der Bereich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Der Flächennutzungsplan wird später im Wege der Berichtigung angepasst.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Zu beachten ist, dass das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB nur bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden kann und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst werden muss.

Vonseiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass für die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen ein tatsächlicher Bedarf nachgewiesen werden muss. Dies vor allem im Hinblick auf die vorgesehene Erschließung des 3. Bauabschnittes im Bereich „Im Steinacker/Auf’m Nonnenkäulchen“. Bei der Darlegung des Baulandbedarfs muss die Gemeinde ihre noch vorhandenen unbebauten Bauplätze ebenso berücksichtigen wie etwaige Baulückengrundstücke und Leerstände im Ort, die zum Zwecke der Bebauung vonseiten der Gemeinde bzw. auch von Privaten angekauft werden könnten.

Beratung im Gremium:

Der Vorsitzende erklärt den Sachverhalt und die Hintergründe zum beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Nach Klärung aller auftretenden Fragen sind sich die Ratsmitglieder einig.

Beschluss:

„Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „In der Klotter Heg“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Die Ratsmitglieder beraten und beschließen darüber, den bisherigen TOP 4 als neuen TOP 3 vorzuziehen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens des 2. Bauabschnitts im Neubaugebiet „Im Steinacker/Auf’m Nonnenkäulchen“ liegt eine Rechnung über die Anwaltskosten der Gegenseite in Höhe von insgesamt 4.556,39 € vor.

Im Verfahren wurde festgestellt, dass die Erschließungsanlagen als Einheit abgerechnet wurden. Da kein entsprechender Ratsbeschluss vorlag, musste der Beitragsbescheid korrigiert werden.

Auf der Buchungsstelle 1.1.1.562530 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 250,00 € zur Verfügung. Da noch Kosten bis zum Ende des Haushaltsjahres anfallen können, wird vorgeschlagen Haushaltsmittel in Höhe von 4.500,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im allgemeinen Haushalt.

Beratung im Gremium:

Der Gemeinderat sieht für die entstandenen Anwaltskosten keine Schuld bei der Ortsgemeinde. Die Verwaltung habe die Gemeinde nicht darauf hingewiesen, dass ein Ratsbeschluss notwendig war.

Beschluss:

„Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt auf der Buchungsstelle 1.1.1.562530 (Anwalts-, Notar- und Gerichtskosten) eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 4.500,00 €. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im allgemeinen Haushalt.“

Abstimmungsergebnis: 12 Nein-Stimmen.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Vorgehensweise Heiligenhäuschen Kaisersescher Straße

Beratung im Gremium:

Die Bäume rund um das Heiligenhäuschen sollen zurückgeschnitten werden. Zudem schlägt der Vorsitzende vor, einen ebenerdigen Eingang zum Heiligenhäuschen zu errichten. Dazu möchte er sich mit dem LBM in Verbindung setzen. Außerdem möchte er Angebote zur Entastung der vorhandenen Bäume einholen.

Sodann wird beantragt, die Öffentlichkeit herzustellen und zwei Herren aus dem Zuschauerbereich Rederecht einzuräumen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Die Herren aus dem Zuschauerbereich äußern sich nun zu dem geplanten Vorhaben am Heiligenhäuschen.

Anschließend wird die Öffentlichkeit wieder zurückgenommen.

Beschluss:

„Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, Angebote zum Zurückschneiden der Bäume einzuholen und die weiteren Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Vereins zur Förderung des Feuerwehrgedankens Illerich e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für neue Ausrüstungsgegenstände

Beratung im Gremium:

Es ergeben sich keine weiteren Anmerkungen.

Beschluss:

„Der Ortsgemeinderat Illerich beschließt, dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Illerich e.V. einen Zuschuss in Höhe von 800,00 € zur Anschaffung neuer Ausrüstungsgegenstände der Firma Otto Feuerschutz GmbH zu gewähren.“

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

TOP 6: Mitteilungen des Vorsitzenden:

Da keine Mitteilungen des Vorsitzenden vorliegen, schließt dieser den öffentlichen Teil der Sitzung.

Genehmigt und wie folgt unterschrieben:

Vorsitzender
Helmut Braunschädel, Ortsbürgermeister

Schriftführer
Jan Lampen

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