Beschwerden über Verunreinigungen
durch Hundekot auf dem Friedhof Illerich
durch Hundekot auf dem Friedhof Illerich
Bei mir häufen sich die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf dem Friedhof. Daher möchte ich auf die Bestimmung des § 5 Abs. 3 Buchstabe i) der Friedhofssatzung nochmals ausdrücklich hinweisen, wonach es nicht gestattet ist, Tiere – ausgenommen Blindenhunde – auf den Friedhof mitzubringen. Verstöße gegen diese Bestimmung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 32 der Friedhofssatzung mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,- Euro geahndet werden können.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmal darauf hinweisen, dass Hunden kein freier unbeaufsichtigter Auslauf gewährt werden darf. Ich weise hier insbesondere auf die Vorschriften des § 28 der Straßenverkehrsordnung und des § 833 BGB hin. Beachten Sie diese einfachen Regeln, dann sind wir sicher, dass keine weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen notwendig werden.
Ihr Helmut Braunschädel |
Ortsbürgermeister |
– Friedhofsverwaltung – |