In Aktuelles

Beschwerden über Verunreinigungen
durch Hundekot auf dem Friedhof Illerich

Bei mir häufen sich die Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf dem Friedhof. Daher möchte ich auf die Bestimmung des § 5 Abs. 3 Buchstabe i) der Friedhofssatzung nochmals ausdrücklich hinweisen, wonach es nicht gestattet ist, Tiere – ausgenommen Blindenhunde – auf den Friedhof mitzubringen. Verstöße gegen diese Bestimmung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die gem. § 32 der Friedhofssatzung mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,- Euro geahndet werden können.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmal darauf hinweisen, dass Hunden kein freier unbeaufsichtigter Auslauf gewährt werden darf. Ich weise hier insbesondere auf die Vorschriften des § 28 der Straßenverkehrsordnung und des § 833 BGB hin. Beachten Sie diese einfachen Regeln, dann sind wir sicher, dass keine weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen notwendig werden.

Ihr Helmut Braunschädel
Ortsbürgermeister
– Friedhofsverwaltung –

 

Kontakt

Ihre Nachricht an uns

Not readable? Change text. captcha txt