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Straßenreinigung

Auf Grund der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Illerich vom 05.05.2012 sind die Eigentümer und Besitzer von bebauten oder unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, oder an sie angerenzen, zur Straßenreinigung verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht umfasst den Teil der Straßenfläche bis zur Mittellinie der Straße. Zu den öffentlichen Straßen gehören auch die Gehwege, Straßenrinnen und Böschungen. Die Straßenreinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehrricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat.

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Die Straßen sind grundsätzlich an Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert sofort zu beseitigen.

Ich bitte alle Grundstückseigentümer, inbesondere im Hinblick auf die am Wochenende stattfindende Kirmes, um Beachtung.

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