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Standsicherheit der Grabmale au den Friedhöfen unseres Verbandsgemeindebezirkes

Aufgrund der Friedhofssatzung der Stadt Kaisersesch und der Ortsgemeinden werden die für die Unterhaltung der Gräber verpflichteten Personen aufgefordert, die Grabmale in verkehrssicherem Zustand zu halten.

Für Schäden, die durch mangelnde Standfestigkeit der Grabmale entstehen, haften die Grabunterhaltspflichtigen. Hiermit ergeht an alle Grabunterhaltspflichtigen die Aufforderung, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel unverzüglich zu beseitigen.

Illerich, den 11.05.2017  
Die Friedhofsverwaltung  
2017-05-18_12-26-14
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